Grundschule Möckmühl

Kinderschulordnung

Wir haben eine Kinderschulordnung erstellt. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird diese mit den Kindern besprochen. 

Unsere Kinderschulordnung

Wir nehmen immer Rücksicht aufeinander!

  1. Morgens bleibe ich bis zum Läuten unten. Zum Unterricht komme ich pünktlich.
  2. Nach der Schule gehe ich zügig nach Hause oder in den Hort.
  3. In das Lehrerzimmer gehe ich nur in dringenden Notfällen.
  4. Die Jacke und den Sportbeutel hänge ich an meinen Haken. Die Dinge anderer Kinder lasse ich hängen!
  5. Ich bringe keine gefährlichen oder wertvollen Dinge mit in die Schule.
  6. Ich halte das Schulhaus, den Pausenhof und die Toiletten sauber und mache nichts kaputt.
  7. In der großen Pause gehe ich zügig auf den Hof. Ich bleibe nur im Klassenzimmer, wenn eine Regenpause angekündigt wird. Nach dem Läuten kehre ich in mein Klassenzimmer zurück.
  8. Ich darf den Schulhof nicht verlassen.
  9. Ich bewege mich ruhig durch das Schulhaus.
  10. Wenn ich mich nicht an diese Regeln halte, muss ich mit Folgen rechnen.

Schul- und Hausordnung

Wir nehmen immer Rücksicht aufeinander und begegnen uns mit Respekt!

I. Allgemeine Ordnung

1. Ab 7.45 Uhr wird das Schulgebäude geöffnet. Bei schlechter Wetterlage dürfen die Schüler:innen in den Fluren am Eingang warten.

2. Für Schüler:innen, die zur zweiten Stunde Schule haben, gilt die Klingel um 8.45 Uhr. Jetzt dürfen sie in ihr Klassenzimmer.

3. Lehr- und Lernmittelräume dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte betreten werden. Der Zutritt zum Lehrerzimmer ist den Schüler:innen nur in Ausnahmefällen gestattet.

4. Kleidungsstücke werden an den Garderoben aufgehängt. Für Kleidungsstücke, Geld oder Wertsachen kann keine Haftung seitens der Schule übernommen werden.

5. Handys und Smartwatches sind an der Schule nicht gestattet.

6. Das Mitbringen von gefährlichen (Streichhölzer, Feuerzeuge, Messer) Dingen ist untersagt.

7. Das Kaugummikauen ist nicht erlaubt.

8. Spielsachen dürfen nur in Ausnahmefällen mit in die Schule genommen werden. Dies gilt auch für Klatschkarten, Sammelkarten oder ähnlich kommerzielle Spiele.

9. Pausenhof, Bushaltestellen und der Lehrerparkplatz sind keine geeigneten Plätze, um Kinder mit motorisierten Fahrzeugen abzuholen. 

II. Ordnung im Schulbereich

1. Das Schulhaus und der Pausenhof sind in geordnetem und sauberem Zustand zu halten. Auf besondere Sauberkeit in den Toiletten ist zu achten.

2. Werden Schäden bemerkt, müssen diese sofort einer Lehrkraft bzw. der Schulleitung gemeldet werden. Wer absichtlich etwas beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.

3. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.

4. Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler:innen alle Stühle auf die Tische und sorgen für Ordnung im Klassenzimmer. Die Fenster werden geschlossen, die Lampen ausgeschaltet und die Zimmer von den Lehrkräften abgeschlossen.

5. Die Klassenräume können für vergessene Schulsachen am Nachmittag nicht extra aufgeschlossen werden.

III. Pausenordnung

1. Alle Schüler:innen verlassen in den großen Pausen das Schulhaus. 

2. Nach den großen Pausen gehen die Kinder sofort in ihre Klassenräume. Dabei nehmen sie Rücksicht aufeinander.

3. Nach der 1. großen Pause wird während der Vorlesezeit gemeinsam im Klassenzimmer gefrühstückt.

4. Der Pausenhof ist markiert und darf in den Pausen nicht verlassen werden.

IV. Versicherungen

1. Die Schüler:innen sind gegen Unfälle beim Unterricht, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem kürzesten Schulweg zwischen Wohnung und Schule nach den Bestimmungen des 7. Buches Sozialgesetzbuch Gesetzliche Unfallversicherung versichert. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft der Unfallversicherungsträger.

2. Unfälle sind unverzüglich der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer oder dem Sekretariat zu melden.

V. Krankheit und Beurlaubungen

1. Beurlaubungen können nur gemäß §4 der Schulbesuchsverordnung gewährt werden.

2. Kann ein Kind die Schule nicht besuchen, muss dies unverzüglich am Morgen des ersten Fehltages schriftlich, telefonisch oder durch eine Mitschülerin / einen Mitschüler – unter Angabe der Gründe – mitgeteilt werden. Eine schriftlichEntschuldigung ist in jedem Fall vorzulegen.

VI. Fundsachen

Verloren gegangene Gegenstände sind der Lehrkraft oder dem Sekretariat zu melden. Gefundene Sachen werden bei der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer abgegeben.

Schulleitung und Kollegium bitten die Erziehungsberechtigten, diese Haus- und Schulordnung einzuhalten, sorgfältig aufzubewahren und die Kinder immer wieder auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen.

Diese Ordnung wurde von der Schulkonferenz am 19. Januar 2010 beraten und mit Beschluss in Kraft gesetzt.

Schulleitung der Grundschule